Forschungszulage

Forschungszulage

 

Seit dem 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung womit die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden soll.

Um dieses Ziel zu erreichen kann jedes Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Großen, ein Antrag für die Forschungszulage einreichen. Mit der Forschungszulage können 25 % der Personalkosten für eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bezuschusst werden. Gefördert werden zudem Aufwendungen für Auftragsforschung (60 % des Entgeltes, das der Auftraggeber an den Auftragnehmer leistet) unter der Voraussetzung, dass der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

 

 

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Maximal können pro Jahr pro verbundene Unternehmen 4 Mio. Euro an förderfähige Aufwendungen beantragt werden. Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Hohe von 25% der entstandenen förderbare Kosten. Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt daher 1 Million Euro pro Geschäftsjahr. Die Forschungszulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und ausgezahlt, soweit sie die festgesetzte Steuer übersteigt.

Welche Tätigkeiten sind Förderfähig?

Für die Identifizierung von Fördefähige Forschung und Entwicklungstätigkeiten (FuE) sind die folgenden Merkmale definiert, die bei jeder zielgerichteten FuE-Tätigkeit gegeben sein müssen. Hiernach muss ein FuE-Vorhaben:

Auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig)

Auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten oder Hypothesen beruhen (schöpferisch)

In Bezug auf das Endergebnis ungewiss sein (ungewiss)

Einem Plan folgen und budgetiert sein (systematisch) und

Zu Ergebnissen führen die übertragbar sind bzw. reproduziert werden können (übertragbar)

Zusammengefasst bedeutet dies, dass FuE immer darauf abzielt, anhand innovativer Konzepte oder Hypothesen originär neue Erkenntnisse zu gewinnen. Das Endergebnis ist im Wesentlichen ungewiss, oder zumindest der für seine Erreichung erforderliche Zeit- und Resourcenaufwand.

Für die Erteilung einer Bescheinigung nach FZulG sollen die FuE-Tätigkeiten nur zu folgende drei Merkmalen kumulativ erfüllt werden müssen:

Neuartigkeit

Die Gewinnung neuer Erkenntnisse ist eine grundlegende Bedingung für jedes FuE-Vorhaben Die Verfolgung originärer und herausfordernder Ziele durch die Schaffung von originär neuem Wissen oder neuen Erkenntnissen ist eines der Hauptkriterien von FuE.

Im Unternehmensektor muss die potenzielle Neuartigkeit von FuE-Projekten vor dem Hintergrund des existierenden Erkenntnisstands in der jeweiligen Branche evaluiert werden. Die im Rahmen eines Projekts durchgeführte FuE Tätigkeit muss zu Erkenntnissen fuhren, die für das Unternehmen neu sind und im betreffenden Wirtschaftszweig noch nicht (regelmassig) genutzt werden.

Risiko/Unwägbarkeit

Die für FuE-Aktivitäten wesensimmanente Ungewissheit druckt sich dadurch aus, dass vor dem Beginn der Tätigkeiten die Art des Ergebnisses und/oder die Ausgaben (einschließlich des Zeitaufwands) in Bezug auf die mit den Tätigkeiten verfolgten Ziele nicht präzise bestimmt werden können.

Dieses bedeutet, dass nicht nur im Fall der Grundlagenforschung, sondern auch bei Industrieller Forschung und Experimenteller Entwicklung Ungewissheit besteht in Bezug auf den Kosten- oder Zeitaufwand, der zur Erreichung der erwarteten Ergebnisse erforderlich ist, sowie darüber, ob die Ziele des jeweiligen Vorhabens in irgendeinem Masse erreicht werden können. Das Merkmal des Risikos bzw. der Unwägbarkeit ist erfüllt wenn wissenschaftliche bzw technische Hemmnisse, Risiken oder Herausforderungen bestehen, die die Zielerreichung gefährden konnten.

Planmäßigkeit

FuE ist eine Tätigkeit, die systematisch durchgeführt wird. In diesem Kontext bedeutet systematisch bzw. formalisiert, dass für die FuE-Tätigkeiten ein Plan aufgestellt wird und sowohl die einzelnen Verfahrersschritte als auch die Ergebnisse dokumentiert werden. Hierfür müssen zumindest alle folgenden Aspekte geplant und festgelegt werden:

  1. Zweck und Ziele
  2. Begin und ungefähres Ende des Vorhabens (Zeitplan)
  3. Aufgaben, Arbeitspakete, Meilensteine und Zwischenergebnisse (Arbeitsplan)
  4. Personal und Sachausgaben (Personal- und Resourcenplan)
  5. Finanzierung der Personalkosten und Sachausgaben, zumindest bis zum ersten Zwischenergebnis/Meilenstein (Finanzplan)

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Luc Vaessens

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