Forschungszulage

Forschungszulage

 

Seit dem 1. April 2021 können forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung womit die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden soll.

Um dieses Ziel zu erreichen kann jedes Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Großen, ein Antrag für die Forschungszulage einreichen. Mit der Forschungszulage können 25 % der Personalkosten für eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bezuschusst werden. Gefördert werden zudem Aufwendungen für Auftragsforschung (60 % des Entgeltes, das der Auftraggeber an den Auftragnehmer leistet) unter der Voraussetzung, dass der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

 

 

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Maximal können pro Jahr pro verbundene Unternehmen 4 Mio. Euro an förderfähige Aufwendungen beantragt werden. Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Hohe von 25% der entstandenen förderbare Kosten. Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt daher 1 Million Euro pro Geschäftsjahr. Die Forschungszulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet und ausgezahlt, soweit sie die festgesetzte Steuer übersteigt.

Welche Tätigkeiten sind Förderfähig?

Für die Identifizierung von Fördefähige Forschung und Entwicklungstätigkeiten (FuE) sind die folgenden Merkmale definiert, die bei jeder zielgerichteten FuE-Tätigkeit gegeben sein müssen. Hiernach muss ein FuE-Vorhaben:

Auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig)

Auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten oder Hypothesen beruhen (schöpferisch)

In Bezug auf das Endergebnis ungewiss sein (ungewiss)

Einem Plan folgen und budgetiert sein (systematisch) und

Zu Ergebnissen führen die übertragbar sind bzw. reproduziert werden können (übertragbar)

Zusammengefasst bedeutet dies, dass FuE immer darauf abzielt, anhand innovativer Konzepte oder Hypothesen originär neue Erkenntnisse zu gewinnen. Das Endergebnis ist im Wesentlichen ungewiss, oder zumindest der für seine Erreichung erforderliche Zeit- und Resourcenaufwand.

Für die Erteilung einer Bescheinigung nach FZulG sollen die FuE-Tätigkeiten nur zu folgende drei Merkmalen kumulativ erfüllt werden müssen:

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Luc Vaessens

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